Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie, Familienbegleitung
§ 16 SGB VIII
Den Leistungsberechtigten sollen Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie angeboten werden. Durch diese Leistungen sollen Erziehungsberechtigte dabei unterstützt werden, gemäß ihrer familiären Lebenssituation in allen Bereichen des Alltags und Lebens ihre Kenntnisse auszubauen und Kompetenzen zu stärken.
Durch den offenen, wertschätzenden, geschulten und diverskulturellen Blick gestalten wir unsere Hilfsangebote so, dass sie individuell auf die Klient:innen angepasst werden und innerhalb der Lebenswelt der Klient:innen wirken können, sodass das Ziel der Maßnahmen stets die Autonomie der Klient:innen und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sind.