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Sozialpädagogische Familienhilfe

§ 31 SGB VIII

Bei der sozialpädagogischen Familienhilfe werden alle Familienmitglieder einbezogen, so dass die Familie durch Beratung und Begleitung die Fähigkeit zur Problemlösung und Alltagsbewältigung (wieder-)gewinnt – also eine Hilfe zur Selbsthilfe. Primäre Aufgabenstellung ist die Wiederherstellung, Förderung und Sicherung eines respektvollen Umgangs und der Erziehungskraft der Familie. Jedes Familienmitglied soll einen Platz in der Familie ausfüllen können und sich seines Platzes bewusst und sicher sein.

Unser Angebot

Durch den offenen, wertschätzenden, geschulten und diverskulturellen Blick gestalten wir unsere Hilfsangebote so, dass sie individuell auf die Klient:innen angepasst werden und innerhalb der Lebenswelt der Klient:innen wirken können, sodass das Ziel der Maßnahmen stets die Autonomie der Klient:innen und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sind.