Nachbetreuung
§ 41a SGB VIII
Nach Beendigung einer Hilfe sollen junge Volljährige bei der weiteren Verselbstständigung unterstützt werden. Dabei achtet das Fachpersonal darauf, dass alle Angebote in der Lebenswelt der Klient:innen stattfinden und demnach verständlich, nachvollziehbar, lebensnah und wahrnehmbar für die Klient:innen* sind.
Durch den offenen, wertschätzenden, geschulten und diverskulturellen Blick gestalten wir unsere Hilfsangebote so, dass sie individuell auf die Klient:innen angepasst werden und innerhalb der Lebenswelt der Klient:innen wirken können, sodass das Ziel der Maßnahmen stets die Autonomie der Klient:innen und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sind.