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Hilfe für junge Volljährige

§ 41 SGB VIII

Diese Hilfe bietet für junge Volljährige geeignete und notwendige Hilfe bis ihre Persönlichkeitsentwicklung eine eigenverantwortliche, selbstbestimmte und selbstständige Lebensführung gewährleistet. Die Leistung wird in der Regel im sozialen Umfeld des/der jungen Volljährigen erbracht. Die Hilfe orientiert sich am in Verbindung stehenden Paragraphen unter Berücksichtigung der Situation junger Volljähriger.

Der Schwerpunkt der methodischen Arbeit liegt in der Beratung, Begleitung und Befähigung, den Alltag selbstständig zu bewältigen unter Einbeziehung des sozialen Umfelds.

Unser Angebot

Durch den offenen, wertschätzenden, geschulten und diverskulturellen Blick gestalten wir unsere Hilfsangebote so, dass sie individuell auf die Klient:innen angepasst werden und innerhalb der Lebenswelt der Klient:innen wirken können, sodass das Ziel der Maßnahmen stets die Autonomie der Klient:innen und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sind.